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Arbeitsgemeinschaft der Lohkaninchenzüchter

 Standartbesprechung Loh AG

1. Beschreibung zum Thema Kinnbackeneinfassung und Kinnbackenzacken ist meiner Meinung nach wie folgt zu beantworten. Bei Recherche in den Standards ab 1980, bis zum Standard 2004 wurde der Kinnbackenzacken nicht erwähnt und war somit bei der Bewertung nicht relevant. Alle Rassen die den Wildfarbigkeitsfaktor ABCDG in ihrer Erbformel tragen, besitzen diesen Kinnbackenzacken. Dies betrifft zum Beispiel Rassen wie Deutsche Riesen wildfarben, Graue Wiener wildfarben, Kleinchinchilla und Deilenaar sowie weitere Rassen, die diesen Faktor in ihrer Erbformel tragen. Bei keiner dieser Rassen wird der Kinnbackenzacken in der Rassebeschreibung erwähnt, weil er durch die Erbformel bedingt ist. Ein Kaninchen mit dieser Erbformel oder abgewandelt hat zwingend einen Kinnbackenzacken.

Auch das Lohkaninchen gehört genetisch betrachtet zur Wildfarbigkeitsserie, allerdings mit abgewandelter Erbformel, hier wir G zu g0. Das bedeutet, dass das die Zwischenfarbe nicht ausgebildet werden kann. Beim Lohkaninchen mutierte der Faktor G, wodurch die zonenweise Anordnung der Haarfarben wegfällt und die Weißfärbung des Bauches usw. an Intensität verliert. Die Mutation des G verlief aber nicht bis zum g, sondern nur bis zur Vorstufe g0. Dadurch wurde das Rückenhaar schwarz, blau oder braun und die auch beim Wildtier aufgehellten Stellen an Nase, Ohren, Augen, Bauch usw. erhielten einen cremefarbigen Ton. Mit der hieraus resultierenden Erbformel stellten sich die ersten black and tan (englisch = schwarz und gelbbraun) Kaninchen vor. Um die hellen Abzeichen der Rasse möglichst leuchtend rot zu zeigen, wurden Hasenkaninchen eingekreuzt.

Erst mit dem Standard 2018 wurde der Kinnbackenzacken erwähnt, ohne allerdings bei den leichten und schweren Fehlern aufgeführt zu werden. Aus meiner Sicht sollte der Kinnbackenzacken wieder aus dem Standard entfernt werden, weil er wie zu Beginn beschrieben, bei keiner Rasse der Wildfarbigkeitsserie erwähnt wird.

2. Zur Ohreneinfassung ist folgendes zu sagen: Ohrenrand und Ohreneinfassung sind zwei unterschiedliche Rassemerkmale. Lohkaninchen besitzen keinen Ohrenrand, wie z.B. Kleinchinchilla oder wildfarbige Kaninchenrassen. Vielmehr ist die Rückseite des Ohres in der jeweiligen Deckfarbe des Farbenschlages gefärbt, z.B. black (schwarz) und die Ohreneinfassung ist tan (lohfarbig) gefärbt. Über die Farbverteilung ist unter 1. der genetische Zusammenhang erläutert. Deshalb sind Abweichungen in der Lohfarbe in Position 4, Kopfzeichnung zu bewerten und Durchsetzung der Ohrenfarbe mit lohfarbigen oder weißen Haaren in Position 6, Farbe. Im Standard 97 gab es den leichten Fehler von dunklen Flecken an den Innenseiten der Ohren. Da dieser Fehler in Zuchten vorkommen kann, sollte er auch wieder im Standard aufgenommen werden.
Abschließend ist festzuhalten, dass durch die klare Abgrenzung von Deckfarbe und Lohfarbe, der Reiz und die Schwierigkeiten in der Lohzucht liegen. Es ist also herausfordernd für den Züchter, klare Abzeichen mit intensiver Lohfarbe und saubere Deckfarben miteinander zu verbinden.